Corona-Regeln auf der Anlage

  • Beitrag veröffentlicht:27. April 2021

Liebe Mitglieder,

unseren Sportwart erreichen vermehrt Anfragen bzgl. der erlaubten Nutzung unserer Tennisanlage. Deshalb möchte ich noch einmal die Regeln kurz zusammenfassen, die momentan gelten, solange der Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner im Landkreis nicht drei hintereinander folgende Tage über 100 liegt:

  • Das Betreten der Anlage ist nur mit medizinischem Mundschutz erlaubt. Zum Spielen auf den Plätzen darf der Mundschutz abgenommen werden.
  • Das Vereinsheim ist geschlossen und darf nicht betreten werden. Insbesondere dürfen auch die Umkleiden nicht verwendet werden. Einzige Ausnahme ist die dringende Nutzung der Toilette.
  • Die Abstandsregeln (1,5 Meter) sind ausnahmslos einzuhalten.
  • Auf einem Platz dürfen maximal 2 Haushalte mit insgesamt 5 Personen sich befinden. Kinder unter 14 Jahren zählen bei der Anzahl der Personen nicht dazu. Das bedeutet, Einzel ist erlaubt, Doppel nur wenn die Regel der zwei Haushalte eingehalten wird. Bspw. ein Mixed aus zwei zusammenlebenden Paaren wäre erlaubt. Die Beschränkungen gelten auch für das Training der Mannschaften.
  • Der Aufenthalt auf der Anlage, außer zum Spielen ist nicht erlaubt.

Das Motto lautet: Kommen – Spielen – Gehen!

Bitte haltet Euch strikt an die Regeln, damit wir auch weiterhin Tennisspielen können.