Weitere Lockerungen ab Montag 6.7.2020

  • Beitrag veröffentlicht:5. Juli 2020

Ab Montag, den 6.7.2020 können wir unser Clubheim wiederbeleben. Sogar die Umkleiden und die Duschen sind wieder nutzbar. Bitte achtet streng auf die maximale Anzahl der zugelassenen Personen in den Umkleiden(3) und den Duschen(2).

Desweiteren liegt im Clubheim oben eine Liste, in die sich bitte Besucher des Clubheims eintragen, deren Anwesenheit nicht auf anderem Wege nachvollziehbar ist (bspw. durch Eintragung in die Platzbelegungslisten).

Ich habe hier der Vollständigkeit halber das Hygienekonzept des TC March angehängt, ausgearbeitet von unserem Corona-Beauftragten Markus Gutmann. Vielen Dank dafür und für die Änderung der zahlreichen Beschilderung!

Euer Olli

Hygienekonzept des TC March
(gültig ab 01.07.2020)

Maßgebend für das Hygienekonzept ist die CoronaVO des Landes Baden-Württemberg vom 23. Juni 2020 sowie die CoronaVO Sport vom 25. Juni 2020.

  1. Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird wo immer möglich eingehalten.
  1. Die Kontaktdaten aller anwesenden Personen sowie deren Anwesenheitszeit werden erfasst. Dies gilt auch für unsere Clubhaus-Gastronomie. Bei Personen, deren Kontaktdaten bereits anderweitig erfasst sind, reicht die Erfassung des vollständigen Namens sowie des Anwesenheitszeitraums.
  1. Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten und/oder selbst die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörung, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen, dürfen die Anlage nicht betreten.
  1. Bei Wettkämpfen sind maximal 100 Zuschauer zur selben Zeit auf der Anlage erlaubt, ab 01. August 2020 wird diese Zahl auf 500 erhöht. 
  1. Die Anzahl der maximal zulässigen Personen in Innenräumen wird anhand der jeweiligen räumlichen Kapazitäten ermittelt, sodass der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend gewährleistet ist. Für unsere Umkleiden wird die Personenzahl somit auf 3 beschränkt, für unsere Duschen auf 2 Personen.
  1. Innenräume, die dem Aufenthalt von Personen dienen, werden regelmäßig gelüftet und Sanitärbereiche sowie Oberflächen bzw. Gegenstände, die häufig von Personen berührt werden, regelmäßig gereinigt.
  1. Handwaschmittel und Papierhandtücher werden in ausreichender Menge vorgehalten, ein Hinweis auf gründliches Händewaschen in den Sanitäranlagen ausgehängt. Desinfektionsmittel steht zusätzlich zur Verfügung.
  1. Zur Kontrolle der Umsetzung des hier genannten Hygienekonzepts werden folgende verantwortlichen Personen benannt: 
    Markus Gutmann, Tel.: 0175 5407313

Ihr Vorstand