Der Badische Tennisverband hat am gestrigen Mittwoch Entscheidungen über das weitere Vorgehen bezüglich der Sommerspielrunde 2020 getroffen. Da der weitere Verlauf der aktuellen Corona-Pandemie nur schwer vorhersehbar ist, wurden zwei Szenarien erstellt, die bei unterschiedlichen Entwicklungen greifen werden.
Die endgültige Entscheidung, ob und ggf. in welcher Form ein Spielbetrieb durchgeführt wird, hängt nicht nur davon ab, ob ein Szenario aus behördlicher Sicht überhaupt zulässig ist bzw. ob sich die damit verbundenen Auflagen in der Praxis umsetzen lassen. Eine entscheidende Rolle spielt immer die Frage, inwieweit ein Szenario auch aus gesundheitlicher Sicht verantwortbar ist.
Szenario 1 (gültig ab 09.04.2020):
Spielbetrieb auf Verbands- und Bezirksebene ab dem 15. Juni 2020. Im Erwachsenenbereich werden die Sommerferien angeschnitten, sodass der letzte Spieltag für den 09. August vorgesehen ist. Im Jugendbereich wird hingegen ein Saisonende am 26. Juli angestrebt.
Im Jugendbereich ist es möglich, eine bereits gemeldete Mannschaft bis zum 26. April ohne Sanktionen zurückzuziehen. Eine entsprechende Mitteilung hat ausschließlich an den jeweiligen Bezirkssportwart zu erfolgen. Danach folgt eine neue Jugend-Gruppeneinteilung, um eine maximale Gruppenstärke von sechs Mannschaften zu erreichen. Entscheidungsspiele sowie die Badischen Mannschaftsmeisterschaften entfallen. Im Erwachsenenbereich bleiben die bisherigen Gruppeneinteilungen bestehen.
Die Mixed-Runde wird auf die Wettbewerbe Mixed / Mixed 40 / Mixed 55 sowie Mixed 65 beschränkt und ausschließlich in 4er-Mannschaften ausgetragen. Die Spiele finden im Anschluss an die klassische Medenrunde im August und September statt. Eine Gruppenstärke von sechs Mannschaften wird angestrebt.
Szenario 2 (ggf. gültig ab 01.06.2020):
Sollte es behördliche Auflagen geben, die den 01. Juni 2020 überdauern, wird die klassische Medenrunde der Aktiven und Altersklassen, mit Ausnahme der Badenliga, abgesagt. Die einzelnen Wettbewerbe der Badenliga werden nur durchgeführt, wenn auch die jeweiligen Regional- und Südwestligen stattfinden.
Im Gegenzug wird für die Aktiven und Altersklassen ein neuartiger Pokalwettbewerb für 2er-Teams eingeführt. Die erste Runde soll noch vor den Sommerferien stattfinden, die zweite dann Mitte August. Die Wettbewerbe werden sowohl nach Altersklassen (Aktive, AK 30, AK 40, AK 50) als auch nach Spielstärke unterteilt: den Bezirks-und den Kreispokal.
Im Jugendbereich wird ein kompakter Spielbetrieb in den Altersklassen U12, U15 und U18 angeboten, der an festen Spieltagen im Juli durchgeführt wird. Die jeweilige Gruppenstärke liegt bei vier Mannschaften. Alle Vereine müssen hierfür erneut aktiv zur Teilnahme melden.
Die Mixed-Runde wird auf die Wettbewerbe Mixed / Mixed 40 / Mixed 55 sowie Mixed 65 beschränkt und ausschließlich in 4er-Mannschaften ausgetragen. Die Spiele finden wie geplant im August und September statt. Eine Gruppenstärke von sechs Mannschaften wird angestrebt.
Szenario 3 (ggf. gültig ab 25.06.2020):
Sollten den vorangegangenen Szenarien am 25. Juni 2020 behördliche Auflagen entgegenstehen, wird der gesamte Mannschaftsspielbetrieb ausnahmslos abgesagt.
Bei der Erarbeitung dieser Szenarien hat der BTV viele Faktoren berücksichtigen müssen, davon sind einige nur schwer vorhersehbar. „Trotzdem haben wir versucht, auf die aktuelle Situation und mögliche Entwicklungen so gut wie möglich zu reagieren. Außerdem haben wir weitere Aspekte berücksichtigt und unseren Vereinen ein hohes Maß an Flexibilität eingeräumt “, erklärt BTV-Vizepräsident Nico Weschenfelder. „Auch wenn dieses Jahr alles anders ist, wollen wir das Beste daraus machen und hoffen, im Juni die Medenrunde starten zu können. Bis dahin muss auch weiterhin jeder seinen Teil dazu beitragen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Nur so können wir alle möglichst schnell wieder auf dem Tennisplatz stehen“, so Weschenfelder weiter.
Zu Nachjustierungen kann es vor allem dann noch kommen, wenn dies dem Schutz bestimmter Risikogruppen dient oder der überverbandliche Spielbetrieb dies erfordert.
Die endgültige Entscheidung, ob und ggf. in welcher Form ein Spielbetrieb durchgeführt wird, hängt nicht nur davon ab, ob ein Szenario aus behördlicher Sicht überhaupt zulässig ist bzw. ob sich die damit verbundenen Auflagen in der Praxis umsetzen lassen. Eine entscheidende Rolle spielt immer die Frage, inwieweit ein Szenario auch aus gesundheitlicher Sicht verantwortbar ist.
Nähere Informationen zu Fristen und Rahmenbedingungen haben wir in unserem FAQ-Katalog „Corona Kompakt“ zusammengestellt.