Doppelturnier beim TC March am 5.9.2020 und 6.9.2020

  • Beitrag veröffentlicht:12. August 2020

Ergänzung zur Klarstellung:
Selbstverständlich dürfen alle Damen teilnehmen / mitspielen.
Wir bitte zu entschuldiguen wenn dies nicht so rübergekommen ist.

Hallo Vereinskollegen und Vereinskolleginnen,

da durch Corona die Medenspiele und viele LK Turniere abgesagt wurden, wollen wir mal wieder einen sportlichen Wettbewerb ins Leben rufen.

Der TC March führt am 5. & 6. September 2020 ein Doppelturnier statt.

Folgende Mannschaften sind geplant. Damen 50, Herren offen und Herren 65. Jeder sucht sich seinen Partner selbst aus. Dieser wird nicht zugelost. Die Turnierform wird festgelegt sobald die Anzahl der Teilnehmer feststeht.  
Am Sonntag findet dann nach dem letzten Spiel noch ein gemütliches Beisammensein auf der Anlage des TC March statt. Für Speisen und Getränke wird gesorgt. Natürlich unter Einhaltung der  Corona Verordnungen.

Bitte sendet ein Mail an bjoernjost1976@t-online.de um Euch anzumelden. Nennt bitte auch den Spielpartner und seine Email Adresse damit wir alle informieren können. Bitte Rückmeldung bis zum 25.8.2020.

Nach der Auslosung wird dann der Spielplan an Euch gesendet. Wir hoffen auf eine rege Teilnahme und freuen uns auf viele sportliche Doppel.

Viele Grüße

Björn Jost
Sportwart TC March
Mobil 0160/90217394

Vorreservierungen sind wieder erlaubt!

  • Beitrag veröffentlicht:9. August 2020

Nachdem sich die Situation um den Zustand der Plätze 5 und 6 wieder etwas entspannt hat, können wir ab dem 10.8.2020 die Vorreservierung wieder freigeben. Bitte aber nur eine Woche im Voraus eintragen.

„Tolles“ Turnier der Tenniskinder !

  • Beitrag veröffentlicht:21. Juli 2020

Am Sonntag, 19.07.,  fand auf der Anlage des TC March in Holzhausen ein großes Tennisturnier der Jugendabteilungen vom TC March und TC Hochdorf statt. In Kooperation der beiden Vereine wurde  ein Mini-Turnier (Kleinfeld) und ein Midi-Turnier  ausgespielt.

Endlich war die weitläufige Anlage des TC March mal wieder mit Kindern und Eltern, aber auch interessierten Zuschauern beider Vereine gut gefüllt, soweit dies die Corona-Beschränkungen zuließen.

Bei strahlendem Wetter und einer tollen Versorgung durch die Eltern und vor allem durch Susi Wrobel, kamen in beiden Konkurrenzen zahlreiche Kinder zum Einsatz und lieferten sich spannende Spiele.

Auf allen sechs Plätzen wurde hart um jeden Punkt gekämpft, so dass ein Hofeis, ein Getränk, Brezel, Bananen und Muffins als Gratis-Verpflegung durch Vereine und Eltern mehr als verdient für alle Spielerinnen und Spieler war.

In der Konkurrenz der Mini wurden vier Spielrunden gespielt mit 2 Gewinnsätzen bis 11Punkte und einem Entscheidungssatz bis 7 Punkte. Eine hohe Leistungsdichte mit vielen spannenden Spielen führte dazu, dass alle Spieler nach Siegen, Sätzen und Punkten ganz eng beeinander lagen und es doppelte Treppchen-Plätze gab: 

3.Platz: Jayden Pachutzki  (TC March)
2.Platz: Julian Zahn  (TC Hochdorf) und  Yasin Yildrim (TC Hochdorf)
1.Platz: Benjamin Hausen (TC Hochdorf) und Paul Scherzinger (TC March)

Gratulation an alle Teilnehmer/-innen!!

Auch bei den älteren Kindern „Midis“ und Jugendlichen zeigten die kleinen Champions auf dem Grossfeld und dem leicht verkürzten Midifeld spannende Ballwechsel. Besonders die Hitze brachte die Spielerinnen und Spieler fast bis an ihre Leistungsgrenze. Aber mit rechtzeitigen Pausen und kühlen Getränken hielten alle das große Pensum im ‚jeder gegen jeden“ Modus durch und nahmen nach 3 intensiven Stunden zufrieden ihre Urkunden entgegen.

Eine insgesamt sehr gelungene gemeinsame Turnierveranstaltung der beiden Tennis-Vereine in Hochdorf und der March, die sicher ihre Fortsetzung finden wird.

Einen ganz besondere Dank noch einmal an Susi und André Wrobel für die Organisation und Verpflegung, die nicht nur die Spielzeit umfasste, sondern auch die Vorbereitung und den Abbau.

Kinder und Jugend Turnier am Sonntag !

  • Beitrag veröffentlicht:18. Juli 2020

Am Sonntag 19.07.2020 findet in Kooperation mit den TC Hochdorf ein Kinder und Jugendturnier auf unserer Anlage statt. Aus diesem Grund sind alle Plätze in der Zeit von 10 bis 14 Uhr gesperrt.

Wir wünschen allen Teilnehmer viel Spaß und Freude bei dem Turnier.

Ein herzliches Dankeschön gilt den Organisatoren.

Weitere Lockerungen ab Montag 6.7.2020

  • Beitrag veröffentlicht:5. Juli 2020

Ab Montag, den 6.7.2020 können wir unser Clubheim wiederbeleben. Sogar die Umkleiden und die Duschen sind wieder nutzbar. Bitte achtet streng auf die maximale Anzahl der zugelassenen Personen in den Umkleiden(3) und den Duschen(2).

Desweiteren liegt im Clubheim oben eine Liste, in die sich bitte Besucher des Clubheims eintragen, deren Anwesenheit nicht auf anderem Wege nachvollziehbar ist (bspw. durch Eintragung in die Platzbelegungslisten).

Ich habe hier der Vollständigkeit halber das Hygienekonzept des TC March angehängt, ausgearbeitet von unserem Corona-Beauftragten Markus Gutmann. Vielen Dank dafür und für die Änderung der zahlreichen Beschilderung!

Euer Olli

Hygienekonzept des TC March
(gültig ab 01.07.2020)

Maßgebend für das Hygienekonzept ist die CoronaVO des Landes Baden-Württemberg vom 23. Juni 2020 sowie die CoronaVO Sport vom 25. Juni 2020.

  1. Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird wo immer möglich eingehalten.
  1. Die Kontaktdaten aller anwesenden Personen sowie deren Anwesenheitszeit werden erfasst. Dies gilt auch für unsere Clubhaus-Gastronomie. Bei Personen, deren Kontaktdaten bereits anderweitig erfasst sind, reicht die Erfassung des vollständigen Namens sowie des Anwesenheitszeitraums.
  1. Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten und/oder selbst die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörung, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen, dürfen die Anlage nicht betreten.
  1. Bei Wettkämpfen sind maximal 100 Zuschauer zur selben Zeit auf der Anlage erlaubt, ab 01. August 2020 wird diese Zahl auf 500 erhöht. 
  1. Die Anzahl der maximal zulässigen Personen in Innenräumen wird anhand der jeweiligen räumlichen Kapazitäten ermittelt, sodass der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend gewährleistet ist. Für unsere Umkleiden wird die Personenzahl somit auf 3 beschränkt, für unsere Duschen auf 2 Personen.
  1. Innenräume, die dem Aufenthalt von Personen dienen, werden regelmäßig gelüftet und Sanitärbereiche sowie Oberflächen bzw. Gegenstände, die häufig von Personen berührt werden, regelmäßig gereinigt.
  1. Handwaschmittel und Papierhandtücher werden in ausreichender Menge vorgehalten, ein Hinweis auf gründliches Händewaschen in den Sanitäranlagen ausgehängt. Desinfektionsmittel steht zusätzlich zur Verfügung.
  1. Zur Kontrolle der Umsetzung des hier genannten Hygienekonzepts werden folgende verantwortlichen Personen benannt: 
    Markus Gutmann, Tel.: 0175 5407313

Ihr Vorstand

Update zur Corona Situation

  • Beitrag veröffentlicht:23. Juni 2020

Liebe Vereinsmitglieder,

in den letzten Tagen und Wochen wurden einige Auflagen, die auch den Spielbetrieb beim TC March betreffen, gelockert. So haben wir inzwischen die Absperrungen vor dem Vereinsheim entfernt und den Kühlschrank wieder mit Getränken gefüllt, so dass einem Getränk „danach“ nichts mehr im Wege steht. Bitte dabei unbedingt die allgemeinen Hygieneregeln einhalten!

Weiter haben wir versucht von unserer Gemeinde eine definitive Aussage zu bekommen, ob wir unser Clubheim wieder vollumfänglich nutzen dürfen. Leider ist die Lage nicht eindeutig, das musste auch unser Bürgermeister Hr. Mursa zugeben, so dass wir uns entschlossen haben lediglich den Kühlschrank wieder in Betrieb zu nehmen. Der Rest des Vereinsheims ist geschlossen, außer für dringend nötige Toilettengänge. Insbesondere sind die Umkleiden und Duschen nicht zu verwenden!

Leider mussten wir, aufgrund der vom Verband verbindlich festgelegten Maßnahmen, alle Mannschaften vom Spielbetrieb zurückziehen. Die Auflagen wären für den TC March nicht erfüllbar gewesen und das Risiko einfach zu hoch. Bitte bedenkt dabei, dass im Falle eines Corona-Ausbruchs der Vorstand persönlich haften würde. Diese Verantwortung lässt sich auch nicht delegieren, so dass sich bspw. der TC Hochdorf ebenfalls zum Rückzug aller Mannschaften entschlossen hat. Die Veröffentlichung der Auflagen und die Frist zur Abmeldung der Mannschaften lagen beide am gleichen Tag, so dass extreme Eile bei der Entscheidung geboten war.

Inzwischen haben dennoch diverse Mannschaften ihren Trainingsbetrieb aufgenommen. Aus Gründen der Einfachheit darf der Mannschaftsführer der betreffenden Mannschaft die Plätze vorreservieren. Bitte verwendet hierbei in der ersten Zeile der Eintragung das Wort „Training“. Weiterhin ist jeweils ein Verantwortlicher zu bestimmen, der die Liste der Trainingsteilnehmer führt und nachvollziehbar aufbewahrt. Denkt bitte daran, dass jederzeit das Gesundheitsamt die Herausgabe der Liste einfordern kann!

Die Online-Buchung hat uns die Aufnahme des Spielbetriebs ermöglicht, da sie die Anzahl der Kontakte auf der Anlage reduziert und gleichzeitig die Dokumentation der Anwesenden unterstützt. Durch diese Liste entstehen dem Verein momentan keinerlei Kosten, allerdings erfordert die Pflege der Liste tägliche Arbeit. Bitte seht es uns nach, wenn mal nicht alles sofort gerade gerückt ist. Bei längerer Verwendung müssen wir allerdings auf ein professionelles Angebot zurückgreifen, allein um den Arbeitsaufwand im Vorstand in einem vernünftigen Rahmen zu halten.

Aktuell sind die Plätze 5 und 6 praktisch nicht bespielbar, so dass wir die Möglichkeit der Vorreservierung ausgesetzt haben. Sobald alle Plätze ohne Probleme bespielbar sind, werden wir die Vorreservierung wieder anbieten.

Statt 30 Minuten darf man nun 2 Stunden vorher eintragen. Die Verlängerung wurde notwendig, da die Eintragung von zuhause erfolgen soll und genügend Zeit zur Anfahrt bleiben muss. So hat sich der Vorstand zu dieser Lösung entschieden.

Wir wissen, dass die Menge an Regelungen und Änderungen eine nahezu unüberschaubare Menge angenommen hat. Dennoch hoffen meine Vorstandskollegen und ich auf das Verständnis aller Mitglieder.

Mit sportlichen Grüßen,
Euer Olli

Es geht wieder los … aber bitte langsam!

  • Beitrag veröffentlicht:9. Mai 2020

Verspätet und nicht unter normalen Umständen können wir in diesem Jahr den Spielbetrieb aufnehmen. Am 11.5.2020 wird in Baden-Württemberg das Tennisspielen unter freiem Himmel wieder erlaubt. Allerdings müssen wir dabei einige Regeln beachten, die im Kern darauf abzielen, die Anzahl der Kontakte mit Personen aus fremden Haushalten zu minimieren. Bitte haltet Euch strengstens an die im letzten Beitrag genannten Regeln, da wir ansonsten Gefahr laufen, dass die Anlage wieder geschlossen werden muss.

Alle Mitglieder wollen natürlich zeitnah wieder auf die Plätze und loslegen. Das könnte dazu führen, dass zu den Stosszeiten sehr viele Mitglieder wartend auf der Anlage sind. Um diese unnötigen Kontakte zu minimieren, verlegen wir die Platzbuchung ins InternetDie bekannten Vorreservierungen sind leider momentan nicht möglich. Bitte reserviert frühestens 2 Stunden vor Spielbeginn den Platz, indem ihr Euch mit vollem Namen in die folgende Tabelle eintragt:

https://docs.google.com/spreadsheets/d/1J_bhphcupjhxcN2BRAEp0p3RSTBy9BB5yK0BiOQUex4/edit#gid=0

Im Zweifelsfall gilt immer die Eintragung in dieser Tabelle. Platzbelegungspläne werden bis auf weiteres nicht ausgehängt. Auf Handys und Tablets muss man für die Eintragung die Google Tabellen App installieren. Dies wird automatisch vorgeschlagen, sobald ihr die Tabelle bearbeiten wollt. Bei Problemen dürft ihr Euch gerne an mich wenden: vorstand1@tcmarch.de.

Auch wenn die Botschaft in dieser Nachricht sehr streng und negativ klingt, so soll sie uns doch den Tennissport in dieser ungewöhnlichen Zeit ermöglichen. Wir sind uns sicher, dass die gesamte Mitgliedschaft Verständnis hat und die Bereitschaft mitbringt sich an die Regeln zu halten.

Wir wünschen Euch viel Spaß und Erfolg bei den ersten Schlägen,
Der Vorstand

Leitlinien für einen Spielbetrieb auf Tennisanlagen

  • Beitrag veröffentlicht:9. Mai 2020

„Kommen – Abstand wahren – Spielen – Gehen“

Bund und Länder haben allgemeine Maßnahmen zur Beschränkung sozialer Kontakte formuliert. Dazu gehören unter anderem:

  1. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
  2. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Eine Familie ist mit einem Haushalt gleichzusetzen.
  3. Außerhalb des öffentlichen Raums sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen verboten. Dies gilt namentlich für Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.

Ergänzend hierzu wurden Lockerungsmaßnahmen bezüglich des Tennissports wie folgt auszugsweise formuliert:

  1. Das Tennis-Spiel im Freien ist ab dem 11. Mai möglich. Dabei sind Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt möglich ist, untersagt, das klassische Doppel-Spiel ist somit ausgeschlossen.
  2. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist durchgehend einzuhalten
  3. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von max. fünf Personen im Freien erfolgen.
  4. Benutzte Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.
  5. Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.
  6. Sportler*innen müssen bereits umgezogen kommen. Umkleiden und Duschen sind geschlossen zu halten, mit Ausnahme der Toiletten.
  7. In den Toiletten ist ein Hinweis auf gründliches Händewaschen anzubringen. Außerdem ist darauf zu achten, dass ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung stehen – sofern diese nicht gewährleistet sind, muss Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden.
  8. Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der genannten Auflagen verantwortlich ist. Die Namen aller Trainings- bzw. Übungsteilnehmer*innen sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren.
  9. Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

Mit einer weiteren Verordnung zum Breitensport werden ergänzende Konkretisierungen erwartet. Diese werden wir in die Leitlinien entsprechend einarbeiten, sobald sie uns vorliegen. Ausgehend davon hat der Badische Tennisverband folgende Empfehlung für seine Mitgliedsvereine entwickelt. Die nachfolgenden Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr im Rechtssinne kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden beziehungsweise Stellen weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz getroffen werden können. Prüfen Sie diese bitte regelmäßig und nehmen Sie ggf. Kontakt auf.

  1. Die gültigen Kontaktbeschränkungen werden ausnahmslos eingehalten (Abstand, Ansammlungen).
  2. Das Klassische Doppel-Spiel ist untersagt.
  3. Es wird empfohlen, die Steuerung des Zutritts zur Tennisanlage zur Sportausübung über die Vergabe von Spielzeiten zu organisieren (Ausschluss von Ansammlungen bei Beginn und Ende der Sportausübung). Die Steuerung kann beispielsweise durch OnlineBuchungssysteme erfolgen. Hierdurch wird zusätzlich die Nachverfolgung einer Infektionskette ermöglicht.
  4. Tennisunterricht ist zulässig. Hervorgehoben wird: Schüler und Trainer verwenden eigenes Equipment, etwaige Unterrichtsmittel werden mit Ausnahme der Tennisbälle nach Gebrauch desinfiziert, Begegnungen aufeinanderfolgender Schüler werden ausgeschlossen. Unterricht für mehrere Personen (maximal 4) zur selben Zeit auf einem Tennisplatz ist unter strikter Einhaltung des Mindestabstandes möglich. Die Teilnehmer des Trainings sind fortlaufend zu dokumentieren (siehe 2.).
  5. Ein Aufenthalt in geschlossenen Räumen wird auf das zum eingeschränkten Sportbetrieb unbedingt Notwendige, unter Ausschluss der Benutzung von Duschen und Gemeinschaftsumkleiden, beschränkt (z.B. Toilette).
  6. Dem anerkannten Standard entsprechende Hygienemaßnahmen werden beständig umgesetzt (z.B. ausreichend Seife und Einweghandtücher zum Hände waschen). Außerdem ist in den Toiletten ein Aushang zum gründlichen Händewaschen anzubringen. Hierfür können Sie den Vordruck des BTV nutzen.
  7. Personen, die sich auf der Tennisanlage aufhalten, werden über Verhaltensregeln und entsprechend einzuhaltende Hygienemaßnahmen beständig informiert (z.B. Aushang Platzordnung).
  8. Bei Verstoß gegen Verhaltensregeln oder Nichtbeachtung von Hygienemaßnahmen durch einzelne Personen wird die Sportausübung vom Verein bzw. Betreiber der Tennisanlage untersagt.
  9. Es ist Aufgabe des Vereins bzw. Betreibers der Tennisanlage, die Einhaltung der genannten Regelungen sicherzustellen. Vermitteln Sie Ihren Mitgliedern die innere Einstellung: „Kommen – Abstand wahren – Spielen – Gehen!

BTV Info: Entscheidungen zur Medenrunde 2020

  • Beitrag veröffentlicht:14. April 2020

Der Badische Tennisverband hat am gestrigen Mittwoch Entscheidungen über das weitere Vorgehen bezüglich der Sommerspielrunde 2020 getroffen. Da der weitere Verlauf der aktuellen Corona-Pandemie nur schwer vorhersehbar ist, wurden zwei Szenarien erstellt, die bei unterschiedlichen Entwicklungen greifen werden. 

Die endgültige Entscheidung, ob und ggf. in welcher Form ein Spielbetrieb durchgeführt wird, hängt nicht nur davon ab, ob ein Szenario aus behördlicher Sicht überhaupt zulässig ist bzw. ob sich die damit verbundenen Auflagen in der Praxis umsetzen lassen. Eine entscheidende Rolle spielt immer die Frage, inwieweit ein Szenario auch aus gesundheitlicher Sicht verantwortbar ist.

Szenario 1 (gültig ab 09.04.2020):

Spielbetrieb auf Verbands- und Bezirksebene ab dem 15. Juni 2020. Im Erwachsenenbereich werden die Sommerferien angeschnitten, sodass der letzte Spieltag für den 09. August vorgesehen ist. Im Jugendbereich wird hingegen ein Saisonende am 26. Juli angestrebt.

Im Jugendbereich ist es möglich, eine bereits gemeldete Mannschaft bis zum 26. April ohne Sanktionen zurückzuziehen. Eine entsprechende Mitteilung hat ausschließlich an den jeweiligen Bezirkssportwart zu erfolgen. Danach folgt eine neue Jugend-Gruppeneinteilung, um eine maximale Gruppenstärke von sechs Mannschaften zu erreichen. Entscheidungsspiele sowie die Badischen Mannschaftsmeisterschaften entfallen. Im Erwachsenenbereich bleiben die bisherigen Gruppeneinteilungen bestehen.

Die Mixed-Runde wird auf die Wettbewerbe Mixed / Mixed 40 / Mixed 55 sowie Mixed 65 beschränkt und ausschließlich in 4er-Mannschaften ausgetragen. Die Spiele finden im Anschluss an die klassische Medenrunde im August und September statt. Eine Gruppenstärke von sechs Mannschaften wird angestrebt.

Szenario 2 (ggf. gültig ab 01.06.2020):

Sollte es behördliche Auflagen geben, die den 01. Juni 2020 überdauern, wird die klassische Medenrunde der Aktiven und Altersklassen, mit Ausnahme der Badenliga, abgesagt. Die einzelnen Wettbewerbe der Badenliga werden nur durchgeführt, wenn auch die jeweiligen Regional- und Südwestligen stattfinden.

Im Gegenzug wird für die Aktiven und Altersklassen ein neuartiger Pokalwettbewerb für 2er-Teams eingeführt. Die erste Runde soll noch vor den Sommerferien stattfinden, die zweite dann Mitte August. Die Wettbewerbe werden sowohl nach Altersklassen (Aktive, AK 30, AK 40, AK 50) als auch nach Spielstärke unterteilt: den Bezirks-und den Kreispokal.

Im Jugendbereich wird ein kompakter Spielbetrieb in den Altersklassen U12, U15 und U18 angeboten, der an festen Spieltagen im Juli durchgeführt wird. Die jeweilige Gruppenstärke liegt bei vier Mannschaften. Alle Vereine müssen hierfür erneut aktiv zur Teilnahme melden.

Die Mixed-Runde wird auf die Wettbewerbe Mixed / Mixed 40 / Mixed 55 sowie Mixed 65 beschränkt und ausschließlich in 4er-Mannschaften ausgetragen. Die Spiele finden wie geplant im August und September statt. Eine Gruppenstärke von sechs Mannschaften wird angestrebt.

Szenario 3 (ggf. gültig ab 25.06.2020):

Sollten den vorangegangenen Szenarien am 25. Juni 2020 behördliche Auflagen entgegenstehen, wird der gesamte Mannschaftsspielbetrieb ausnahmslos abgesagt.

Bei der Erarbeitung dieser Szenarien hat der BTV viele Faktoren berücksichtigen müssen, davon sind einige nur schwer vorhersehbar. „Trotzdem haben wir versucht, auf die aktuelle Situation und mögliche Entwicklungen so gut wie möglich zu reagieren. Außerdem haben wir weitere Aspekte berücksichtigt und unseren Vereinen ein hohes Maß an Flexibilität eingeräumt “, erklärt BTV-Vizepräsident Nico Weschenfelder. „Auch wenn dieses Jahr alles anders ist, wollen wir das Beste daraus machen und hoffen, im Juni die Medenrunde starten zu können. Bis dahin muss auch weiterhin jeder seinen Teil dazu beitragen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Nur so können wir alle möglichst schnell wieder auf dem Tennisplatz stehen“, so Weschenfelder weiter.

Zu Nachjustierungen kann es vor allem dann noch kommen, wenn dies dem Schutz bestimmter Risikogruppen dient oder der überverbandliche Spielbetrieb dies erfordert.

Die endgültige Entscheidung, ob und ggf. in welcher Form ein Spielbetrieb durchgeführt wird, hängt nicht nur davon ab, ob ein Szenario aus behördlicher Sicht überhaupt zulässig ist bzw. ob sich die damit verbundenen Auflagen in der Praxis umsetzen lassen. Eine entscheidende Rolle spielt immer die Frage, inwieweit ein Szenario auch aus gesundheitlicher Sicht verantwortbar ist.

Nähere Informationen zu Fristen und Rahmenbedingungen haben wir in unserem FAQ-Katalog „Corona Kompakt“ zusammengestellt.

BTV Info zur Corona Krise

  • Beitrag veröffentlicht:29. März 2020

Der Badische Tennisverband hat alle vom BTV ausgerichteten Turniere bis zum 07. Juni 2020 abgesagt! Dies gilt für die Bezirksmeisterschaften der Jugend, Aktiven und Altersklassen im Freien sogar über diesen Zeitraum hinaus! Am 09. April wird der BTV zudem über einen möglichen Rahmenspielplan der Medenrunde entscheiden, diese wird nicht vor dem 08. Juni 2020 beginnen.